BEHANDLUNG

Nach ausführlicher Anamnese (Befragung) erfolgen Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen. Der Osteopath, die Osteopathin kann bei der Untersuchung das menschliche Gewebe Schicht für Schicht erspüren (palpieren). So spürt er Bewegungseinschränkungen und Spannungen auf. Das Palpieren ist die Grundlage der osteopathischen Diagnostik und Behandlung. Dabei ist es Voraussetzung, dass der Osteopath/die Osteopathin möglichst wertfrei und ohne Intention den Patienten in seinem Sein und seinem Körper, das Gewebe wahrnimmt. So ist es nicht nur möglich, die Beschaffenheit, die Temperatur, die Spannung, die Beweglichkeit der Haut zu erkennen, sondern auch das darunter liegende Gewebe, die Muskeln, Bänder, Faszien, Knochen und inneren Organen zu erkunden und sich dabei vom Ausdruck des Gesamten leiten zu lassen.

Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes und sucht dabei in der Krankheit die Gesundheit zu finden und zu fördern.

Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Der Körper kann etwa zwei bis drei Wochen lang reagieren, das heißt, es kann auch zu einer kurzfristigen Verschlimmerung der Beschwerden kommen. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Nach viermaliger osteopathischer Behandlung sollte üblicherweise eine Besserung der Beschwerden zu verzeichnen sein. Der genaue Verlauf ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Kosten
Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab. Für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten zwischen 60 und 150 Euro.

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Liste.
Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.

Unsere Position zur Kostenerstattung: Die aktuelle Situation berücksichtigt die Patientensicherheit nicht ausreichend. Gemeinsam mit fünf anderen Osteopathie-Organisationen fordert der VOD in einem Positionspapier.
(Positionspapier_konsensgruppe_osteopathie.pdf) eine einheitliche staatliche Regelung und ein Berufsgesetz, in dem die osteopathische Ausbildung und Tätigkeit festgelegt sind.

Zur Erklärung:
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Eine bislang fehlende allgemeine, staatliche Regelung hat zur Folge, dass Krankenkassen auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die dadurch in den Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geraten können.

Zudem sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite, aus leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden. Das wiederum degradiert den Heilpraktiker/Osteopathen zu einem Heilhilfsberuf, der Patienten nicht im Erstkontakt behandeln darf.

Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheit­lich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforde­rungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden in der Weiterbildung. Weder für die Krankenkassen noch für die Patienten sind diese Unterschiede zu durchschauen.